Bundesgerichtshof

Nach BGH-Urteil: Wann die Schufa Auskunft geben muss

21.10.2026, 14:27

Der Bonitätsscore der größten deutsche Wirtschaftsauskunftei Schufa wurde von Kritikern lang als «Blackbox» bezeichnet. Der BGH hat vier Klagen geprüft, in denen Betroffene Auskunft über das Berechnungsverfahren verlangen.

Von Jacqueline Melcher und Jörn Bender, dpa

Wer auf Rechnung einkaufen oder einen Kredit bei der Bank aufnehmen will, braucht oft einen guten Schufa-Score. Aber wie wird dieser einflussreiche Wert eigentlich gebildet? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt präzisiert, wann die Auskunftei Betroffenen Auskunft über ihr altes Scoring-Verfahren geben muss. Worauf es nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts ankommt - und wie die Schufa mehr Transparenz schaffen will:

Was ist ein Bonitäts-Score?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten. Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als «Blackbox» bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt aber ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucherinnen und Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Die alten Scores werden bis Ende 2028 abgelöst.

Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind und wie der Status bei Krediten ist. Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse «hervorragend». Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei «ungenügend» und bekommt keinen Score.

Worum ging es in Karlsruhe?

Am BGH ging es um Klagen von vier Privatpersonen, die sich noch auf den alten Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen im Rahmen der sogenannten Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte gegeben. Die Kläger halten die Auskunft für unzureichend und das Scoring-Verfahren für zu intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte ihnen vor einem Jahr recht gegeben und die Schufa verurteilt, mehr Informationen etwa zur Gewichtung der Score-Kriterien offenzulegen. 

Was sagt die DSGVO?

Wenn ausschließlich durch eine automatisierte Verarbeitung von Daten eine Entscheidung getroffen wird, die der betroffenen Person gegenüber «rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt», hat diese Person laut DSGVO Anspruch auf «aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung». Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine «maßgebliche» Rolle etwa für die Gewährung eines Kredits spielt.

Was sagt der BGH dazu?

Der BGH hat die Urteile aus Dresden aufgehoben und die Verfahren zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Denn das OLG hätte für den Auskunftsanspruch prüfen müssen, ob der Schufa-Score maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass ein Dritter, dem dieser Score übermittelt wurde, ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Kläger «begründet, durchführt oder beendet». Beweisen müssten das grundsätzlich die Kläger, so der BGH. (Az. I ZR 227/25 u.a.)

Den Klägern kämen dabei aber erhebliche Erleichterungen bei der Darlegung und Beweisführung zu. Es reiche aus, wenn sie vortragen könnten, dass die Schufa einen Score an ein Unternehmen übermittelt habe und es im zeitlichen Zusammenhang zu einer für sie nachteiligen Entscheidung kam - ihnen also zum Beispiel ein Kredit verwehrt wurde. Dann besteht laut BGH die Vermutung, dass der Score für diese Entscheidung maßgeblich war.

Welche Rolle spielt das Urteil?

Die Schufa ist nach eigener Aussage vor dem BGH in Revision gegangen, um die Anforderungen an die Auskünfte bundesweit einheitlich klären zu lassen. Allerdings sollen die betroffenen alten Score-Modelle bis Ende 2028 ohnehin komplett durch den neuen Score abgelöst werden. Laut Schufa haben rund 50 Prozent ihrer Kunden bisher auf den neuen Score umgestellt. Und auch die gesetzlichen Spielregeln ändern sich demnächst: In rund vier Wochen tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonität-Scoring transparenter und verständlicher machen soll.

Was ändert sich mit der Reform?

Ab dem 20. November gilt: Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen. Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.