Arbeitsmigration

Bundesagentur will Westbalkanregelung halten

16.10.2026, 10:10

Die Bundesregierung will nur noch 25.000 Arbeitsmigranten vom Westbalkanland pro Jahr zulassen - eine Halbierung. Die Fachbehörde hält das für falsch.

Die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit hat die Bundesregierung vor Einschnitten bei der sogenannten Westbalkan-Regelung für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten der Region wie Serbien oder Kosovo gewarnt. Über eine Million Menschen aus dem Westbalkan seien inzwischen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, teilte die Behörde in Nürnberg mit. 

Das derzeit geltende Kontingent von jährlich 50.000 Menschen aus der Region, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen können, dürfe nicht verkleinert werden, sagte die zuständige Vorständin der Bundesagentur, Vanessa Ahuja. 

Halbierung verschärft Fachkräftemangel

53 Prozent der Ankömmlinge vom Westbalkan arbeiteten in Deutschland mindestens als Fachkraft oder höher qualifiziert, rund die Hälfte in Engpassberufen, für die in Deutschland nicht ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 

«Ein halbiertes Kontingent wird ein erfolgreiches Zuwanderungsmodell schwächen, den Fachkräftemangel verschärfen und Unternehmen die Suche nach neuen Arbeitskräften erschweren. Wenn Sonderinvestitionen und Bauturbo gelingen sollen, müssen Unternehmen die dafür passenden Arbeitskräfte finden», sagte die Arbeitsmarktexpertin. 

Bundesregierung will nur noch 25.000 pro Jahr

Die Bundesregierung will das Kontingent ab Januar 2027 halbieren. Damit könnten jährlich nur noch 25.000 Personen aus dem Westbalkan einen Job in Deutschland annehmen. Das Kontingent reichte aber bereits im Jahr 2025 nicht für alle Anträge aus und werde auch in diesem Jahr vor Jahresende ausgeschöpft. 

Die Regelung war im Jahr 2016 eingeführt worden für Angehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Sie können unter vereinfachten Bedingungen ein Visum für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erhalten. Die Regel gilt für jede Art der Beschäftigung und umfasst auch Helferberufe.