Extremismus

Neonazi Liebich an deutsche Behörden übergeben

15.07.2026, 10:53

Schon Ende August 2025 sollte Liebich die Haft antreten, floh jedoch stattdessen. Einige Monate später wurde sie gefasst, nun ist sie wieder in Deutschland. Wo kommt Liebich hinter Gitter?

Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Im Anschluss wurde die verurteilte Rechtsextremistin von der Ländergrenze in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, wie Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nun muss die Anstaltsleitung des sächsischen Gefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt. 

Bei der Ankunft in der JVA Chemnitz um 11.40 Uhr habe Liebich «voll kooperiert», es sei zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte Cernota. Ursprünglich sollte sie dort die Haft schon Ende August 2025 angetreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst.

Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen (Plzen) gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begründet gewesen, hieß es. 

Kommt Liebich in ein Frauengefängnis?

Liebich wurde zum Haftantritt in das Frauengefängnis von Chemnitz geladen, weil das Gefängnis von der Meldeadresse von Liebich aus das nächstgelegene ist. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. 

Im Juli 2023 wurde die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. 

Liebich gilt offiziell als Frau. Anfang 2025 war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Vor dem Amtsgericht in Halle steht eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. 

Der Kreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt. Nach Angaben des Kreises war im Dezember 2025 ein «verfahrenseinleitender Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz» gestellt worden. Dies sei «in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt» geschehen, sagte eine Sprecherin.

Justizministerin Geiert: Urteil wird nun konsequent vollstreckt

Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalten hätten bei der Entscheidung über die Unterbringung von Liebich oberste Priorität, erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert nach der Ankunft der Rechtsextremistin in Chemnitz. Die sächsische Justiz ist für Liebich zuständig. Die Staatsanwaltschaft Halle bleibt jedoch die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall.

«Das rechtskräftige Strafurteil kann nun vollstreckt werden – konsequent, rechtsstaatlich», zeigte sich Geiert entschlossen. Sie dankte den tschechischen Behörden für die gute Zusammenarbeit sowie den Ermittlerinnen und Ermittlern aus Sachsen-Anhalt für ihren Einsatz. 

Schon seit vielen Jahren immer wieder auffällig

Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen.

In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) geborenen Rechtsextremistin erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus.