Verfassungsschutz

Thüringer Geheimdienstchef: Extremismus nicht nur in Ost-AfD

1.03.2026, 12:00

Mit der Einstufung der niedersächsischen Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert extremistisch trifft es erstmals einen westdeutschen Landesverband. Thüringens Verfassungsschutzpräsident Kramer wundert es nicht.

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hält die Einstufung der niedersächsischen Alternative für Deutschland (AfD) als extremistisch für folgerichtig. «Dass das jetzt einen West-Verband betrifft, zeigt das, was ich schon früher gesagt habe: Das Thema Extremismus in der AfD ist nicht nur ein ostdeutsches Phänomen», sagte Kramer der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Die Entscheidung sei folgerichtig, auch mit Blick auf das Gesamtbild. «Das Landesamt hat eigenständig gesammelt, ausgewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich um einen erwiesen extremistischen Landesverband handelt.»

AfD klagt gegen Einstufung in Niedersachsen

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte den dortigen AfD-Landesverband vor Mitte Februar als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Die AfD in Niedersachsen ist damit der erste westdeutsche Landesverband mit einer solchen Einstufung. Sie klagt gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht in Hannover.

Die niedersächsische AfD war seit 2022 als Verdachtsobjekt beobachtet worden. Nach einer Verlängerung im Jahr 2024 musste der Verfassungsschutz spätestens im Mai 2026 entscheiden, ob eine Hochstufung erfolgt oder die Beobachtung endet.

AfD in Thüringen seit 2021 eingestuft

Der Landesverfassungsschutz in Thüringen war im Jahr 2021 bundesweit der erste, der einen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstufte. Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke hatte sich gegen die Einstufung selbst juristisch nicht gewehrt, sondern nur einzelne Passagen im Verfassungsschutzbericht beklagt.

Vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilsache entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen darf.

Kramer hatte die Entscheidung enttäuschend genannt, sie sei aber zu akzeptieren. «Auswirkungen auf die Landeseinstufungen vermag ich nicht zu erkennen.» Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.