Bundesverfassungsgericht

Klage gegen Rüstungsexport für Israel scheitert in Deutschland

12.02.2026, 10:34

Waffenlieferungen nach Israel lösten in den vergangenen Jahren schon einige Debatten in Deutschland aus. Ein Palästinenser hat vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt.

Ein Palästinenser ist in Deutschland am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, gegen behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel vorzugehen.

Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, nahm die zuständige Kammer seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Entscheidungen von Fachgerichten nicht beanstandet

Die Richter sahen keinen Grund, die vorigen Entscheidungen von Fachgerichten - vor denen der Mann gescheitert war - zu beanstanden. Die Frage, ob der in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, verankerte Auftrag des Staates, humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte zu schützen, sich hier «zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichtet hat», entschied das Bundesverfassungsgericht nicht, wie es in der Mitteilung ausführte.

Der Mann war zunächst im Bundesland Hessen gegen eine Erlaubnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an ein deutsches Rüstungsunternehmen zur Ausfuhr von Panzer-Ersatzteilen vor Gericht gezogen - aber ohne Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies seine Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt im September 2025 zurück und nannte als Grund vor allem fehlende prozessrechtliche Voraussetzungen.

Diskussionen um Waffenexporte

Um deutsche Waffenlieferungen nach Israel gab es in vergangenen Jahren immer wieder Diskussionen. Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte Deutschland diese Rüstungsexporte zunächst erheblich gesteigert und priorisiert bearbeitet, um Solidarität mit Israel zu zeigen.

Die Regierung des damaligen deutschen Kanzlers Olaf Scholz erteilte bis zu ihrer Ablösung am 6. Mai 2025 Exportgenehmigungen im Wert von fast einer halben Milliarde Euro. An deutschen Gerichten gingen mehrere Klagen gegen solche Genehmigungen ein.

Im Sommer 2025 hatte die neue Regierung unter dem christdemokratischen Kanzler Friedrich Merz dann mit Blick auf das zunehmend aggressive Vorgehen der israelischen Streitkräfte und die humanitäre Lage im Gazastreifen entschieden, keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr zu genehmigen, die im Gaza-Krieg verwendet werden können. Inzwischen ist das Teil-Embargo wieder aufgehoben. Im Gaza-Krieg gilt seit 10. Oktober formell eine Waffenruhe.