Einkommen
Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro gestiegen
1.01.2026, 16:20
Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit dem Jahreswechsel auf 13,90 Euro brutto je geleisteter Arbeitsstunde. Bisher galt ein Mindestlohn von 12,82 Euro. Die durch eine Verordnung des Arbeitsministeriums geregelte Anhebung beruht auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni. Diese Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Wissenschaft gibt regelmäßig Empfehlungen zur Lohnuntergrenze ab und wurde für diesen Zweck eingerichtet.
Anfang 2027 steigt der Mindestlohn demnach weiter auf 14,60 Euro. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat. Bei Minijobs müssen Arbeitnehmer fast nichts in die Sozialversicherungen einzahlen.
Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Damals startete die Lohnuntergrenze mit 8,50 Euro.
Wo Arbeitszeit dokumentiert werden muss
Für geringfügig Beschäftigte - außer bei Minijobbern im privaten Bereich - gilt eine Dokumentationspflicht für die Arbeitszeit. Die geleisteten Stunden dokumentieren muss man auch in Wirtschaftsbereichen, die als anfällig für verkehrte Abrechnungen mit niedrigen Löhnen gelten - wie das Baugewerbe, Gaststätten oder der Logistikbereich.
Die Mindestlohnkommission orientiert sich vor allem an der Entwicklung der Tariflöhne und des mittleren Lohns in Deutschland. Die Sozialdemokraten hatten mit der Forderung nach 15 Euro Mindestlohn Wahlkampf gemacht.