Kunstschätze

Erbe der Hohenzollern: Zukunft der Kunstschätze geklärt

13.06.2025, 14:58

Seit Mai ist klar, dass sich eine Einigung des Staats mit den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers anbahnt. Jetzt kann die Vereinbarung in Kraft treten.

Kunstschätze des früheren Kaiserhauses Hohenzollern sind auch künftig in öffentlichen Museen zu sehen. Eine Vereinbarung zur Klärung der Besitzverhältnisse an Tausenden Kunstwerken, Möbelstücken, Porzellan und anderen wertvollen Objekten fand am Freitag die Zustimmung des Deutschen Historischen Museums.

Der Anfang Mai geschlossene Deal ist damit wirksam, wie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mitteilte. Damit endet ein fast hundertjähriger Streit des Staats mit den Hohenzollern.

Prinz von Preußen erleichtert

«Meine Familie und ich sind froh und erleichtert, dass alle Beteiligten zusammen im guten Miteinander eine dauerhafte Lösung gefunden haben», sagte Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen der Deutschen Presse-Agentur. «Gewinner sind alle kunstinteressierten Bürgerinnen und Bürger.» Die vereinbarte Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz solle das gemeinsame Kulturerbe pflegen und erlebbar machen, sowohl für die interessierte Öffentlichkeit als auch für die Wissenschaft, sagte er.

Das Vermögen des damaligen Kaiserhauses war nach dem Ende der Monarchie 1918 enteignet worden. Ein Vertrag von 1926 sollte Vermögensstreitigkeiten klären. Dennoch ging die Auseinandersetzung fast 100 Jahre weiter. Zahllose wertvolle Objekte sind in Häusern der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten und im Deutschen Historischen Museum. Die drei Institutionen mussten die am 5. Mai von den Hohenzollern und der öffentlichen Hand geschlossene Vereinbarung deshalb billigen.

Rahmenvereinbarung ist «unwiderruflich»

Der Rahmenvertrag soll die Besitzverhältnisse endgültig klären und alle Ansprüche der Hohenzollern erledigen - er sei «unwiderruflich», heißt es Paragraf 6. Im Ergebnis bleiben die allermeisten Stücke in den öffentlichen Sammlungen.

Objekte, bei denen die Eigentumsverhältnisse umstritten waren, gehen zum Großteil in den Besitz der neuen Stiftung. Einige Stücke werden klar dem Eigentum der öffentlichen Hand zugeordnet, andere dem Eigentum der Hohenzollern. Das ehemalige Adelshaus verlängert Leihverträge mit Museen. Über einige Stücke in Millionenwert können die Hohenzollern nun aber auch frei verfügen, sie also auch verkaufen.

Ein «historischer Erfolg»

«Die Einigung ist ein historischer Erfolg, und zwar zuallererst für die Öffentlichkeit und Deutschland als Kulturnation», erklärte Kulturstaatsminister Weimer. Der Rechtsfrieden trage dazu bei, die Sammlungen für das Publikum noch besser zur Geltung kommen zu lassen.

Lob kam auch von den zuständigen Landesministerinnen in Brandenburg und Berlin, Manja Schüle und Sarah Wedl-Wilson. Die beteiligten Museen zeigten sich erleichtert. Der Präsident der Stiftung Deutsches Historisches Museum, Raphael Gross, äußerte die Erwartung, dass «die zuvor strittigen Objekte auch künftig so präsentiert werden können, wie es unserer historisch-kritischen Perspektive entspricht».