Migration

Athen lehnt Rücknahme von Geflüchteten aus Deutschland ab

25.04.2025, 14:20

Laut Bundesverwaltungsgericht können Migranten nach Griechenland abgeschoben werden, wenn sie dort zuerst Asyl beantragt haben. Athen zeigt sich dafür «nicht besonders offen».

Die griechische Regierung hat deutlich gemacht, dass sie Geflüchtete, die zunächst in Griechenland Asyl beantragt und anschließend in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben, nicht zurücknehmen will.

Wie Migrationsminister Makis Voridis dem Athener Nachrichtensender Skai erklärte, sei eine solche Rücknahme unter den aktuellen Umständen ausgeschlossen. «Solange es keine gerechte Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union gibt, wird Griechenland keine Rückführungen akzeptieren», sagte Voridis.

Sollte es Rückführungs-Ersuche aus Deutschland geben, werde Athen diese dennoch genau prüfen. Aber: «Wir werden einem solchen Antrag jedenfalls nicht besonders offen gegenüberstehen», stellte Voridis klar. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland vor knapp zwei Wochen als zulässig eingestuft. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem Personenkreis keine extreme Not in dem Land, entschied das Gericht in Leipzig. Es wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab. (Az.: BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24)