Antrag von Abgeordneten
AfD-Verbot: Wanderwitz verteidigt Debatte vor der Neuwahl
22.01.2025, 14:48
Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz hat die kurz vor der Neuwahl des Bundestags gestartete Initiative für ein Verbot der AfD verteidigt. «Wenn uns das Verbotsverfahren nicht auf Sicht gelingt, dann können wir im Grunde die weiße Fahne hissen», sagte er im Deutschlandfunk. «Mir fällt nicht sonderlich viel mehr ein, was man tun kann.»
Wanderwitz ist einer der Initiatoren des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags für ein AfD-Verbotsverfahren, dem sich mehr als 120 Bundestagspolitiker angeschlossen haben. Der Antrag soll kommende Woche im Plenum debattiert werden.
Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz
«Wir hatten natürlich ursprünglich einen anderen Zeitplan. Wir sind von einer regulären Bundestagswahl im September ausgegangen und entsprechend hätten wir noch das ganze Frühjahr Zeit gehabt, das Thema breit zu diskutieren», sagte der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung. Es sei notwendig gewesen, den Zeitplan nach dem Scheitern der Ampel zu straffen. «Wir halten die AfD für eine wirkmächtige, gefährliche rechtsradikale Partei.» Er sorge sich um die Zukunft des Landes und den Fortbestand der parlamentarischen Demokratie.
Wanderwitz kritisierte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz vor der vorgezogenen Bundestagswahl kein aktuelles Gutachten mit einer Einschätzung zu der Partei mehr vorlegen werde. «Wir halten die Rechtsauffassung, dass man so kurz vor einer Wahl nichts sagen darf, dezidiert für falsch», betonte er.
Faeser will Gutachten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich in der Sendung «Frühstart» von RTL/ntv zurückhaltend zu der anstehenden Debatte im Bundestag. «Im Moment, vor einer Bundestagswahl, ist es wichtig, zu sagen, was will diese Partei eigentlich», sagte sie. Bislang sei die AfD lediglich ein rechtsextremer Verdachtsfall – es gebe noch keine Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz.
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist.
Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Renate Künast haben im Bundestag einen anderen Antrag eingebracht. Dieser sieht zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestags vor. Ein Parteiverbotsverfahren könne nur Erfolg haben, wenn eine umfassende Grundlage an belastbaren Beweisen vorliege, hatte Künast gesagt.